Ablauf der Prüfung
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert, wobei der Teilnehmer erst nach dem Bestehen der schriftlichen Prüfung zur mündlichen zugelassen wird. Die mündliche Prüfung bezieht sich jedoch nicht auf Ergebnisse oder Fehler, die im schriftlichen Teil gemacht wurden.
Die Sachkundeprüfung gilt als bestanden, wenn der Teilnehmer schriftlich und mündlich jeweils mindestens 50% der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat.
| Schriftlicher Teil | |
| Prüfungsdauer: | 2 Stunden |
| Anzahl der Fragen: | 72 |
| Maximal erreichbare Punktzahl: | 100 |
| Benötigte Mindestpunktzahl: | 50 |
| System: | Multiple Choice |
| Anzahl der Prüfer: | richtet sich nach der Teilnehmerzahl |
| Wird der schriftliche Teil der Prüfung NICHT bestanden, so kann der Teilnehmer diese zu einem neuen Termin erneut ablegen. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung ist nicht möglich, bevor der schriftliche Teil bestanden ist. |
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| Mündlicher Teil | |
| Prüfungsdauer: | ca. 15 Minuten |
| Anzahl der Fragen: | nicht vorgegeben, ca. 15 – 20 |
| Maximal erreichbare Punktzahl: | 100 |
| Benötigte Mindestpunktzahl: | 50 |
| System: | Frage – Antwort |
| Anzahl der Prüfer: | 3 |
| Wird der mündliche Teil der Prüfung NICHT bestanden, hat dies keine Auswirkungen auf den bestandenen schriftlichen Teil. Dieser behält für 2 Jahre seine Gültigkeit. Innerhalb dieser Zeit kann die mündliche Prüfung, auch mehrmals, wiederholt werden. |
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Bewertung der Prüfung
| Schriftlicher Teil | |
| Thema | Punkte |
| Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | 8 |
| Gewerberecht | 4 |
| Datenschutz | 4 |
| Bürgerliches Gesetzbuch | 24 |
| Straf- und Strafverfahrensrecht | 24 |
| Waffenrecht | 4 |
| Unfallverhütung | 8 |
| Umgang mit Menschen | 16 |
| Sicherheitstechnik | 8 |
| Mündlicher Teil | |
| Thema | Punkte |
| Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz | 20 |
| Bürgerliches Gesetzbuch | 10 |
| Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen | 10 |
| Umgang mit Menschen | 40 |
| Unfallverhütungsvorschriften | 10 |
| Sicherheitstechnik | 10 |
Bewertung der Themen
1.1 Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Dem Thema Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind in der schriftlichen Prüfung vier Fragen gewidmet. Richtig beantwortete Fragen werden mit 2 Punkten bewertet.
Gesamtpunktzahl: 8
Für die mündliche Prüfung ist das Thema Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht gemäß § 5a Abs. 2 BewachV als Schwerpunkt festgelegt.
Gesamtpunktzahl: 20
1.2 Gewerberecht
Dem Thema Gewerberecht sind in der schriftlichen Prüfung vier Fragen gewidmet. Richtig beantwortete Fragen werden mit 1 Punkt bewertet.
Gesamtpunktzahl: 4
Für die mündliche Prüfung ist das Thema Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht gemäß § 5a Abs. 2 BewachV als Schwerpunkt festgelegt.
Gesamtpunktzahl: 20
1.3 Datenschutz
Das Thema Datenschutz ist in der schriftlichen Prüfung mit vier Fragen enthalten. Richtig beantwortete Fragen werden mit 1 Punkt bewertet.
Gesamtpunktzahl: 4
Für die mündliche Prüfung ist das Thema Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich
Gewerberecht und Datenschutzrecht gemäß § 5a Abs. 2 BewachV als Schwerpunkt festgelegt.
Gesamtpunktzahl: 20
1.4 Bürgerliches Gesetzbuch
Das Thema Bürgerliches Gesetzbuch ist mit zwölf Fragen eines der Schwerpunkt-Themen in der schriftlichen Prüfung. Richtig beantwortete Fragen werden mit 2 Punkten bewertet.
Gesamtpunktzahl: 24
In der mündlichen Prüfung hat das Thema Bürgerliches Gesetzbuch einen Anteil von 10 Prozent.
Gesamtpunktzahl: 10
1.5 Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Das Thema Strafrecht und Strafverfahrensrecht ist mit zwölf Fragen eines der Schwerpunkt-Themen in der schriftlichen Prüfung. Richtig beantwortete Fragen werden mit 2 Punkten bewertet.
Gesamtpunktzahl: 24
In der mündlichen Prüfung hat das Thema Strafrecht und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen einen Anteil von 10 Prozent
Gesamtpunktzahl: 10
1.6 Waffenrecht
Das Thema Waffenrecht ist in der schriftlichen Prüfung mit vier Fragen enthalten. Richtig beantwortete Fragen werden mit 1 Punkt bewertet.
Gesamtpunktzahl: 4
In der mündlichen Prüfung hat das Thema Strafrecht und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen einen Anteil von 10 Prozent.
Gesamtpunktzahl: 10
1.7 Unfallverhütungsvorschriften
Das Thema Unfallverhütungsvorschriften ist in der schriftlichen Prüfung mit 8 Fragen enthalten. Richtig beantwortete Fragen werden mit 1 Punkt bewertet.
Gesamtpunktzahl: 8
In der mündlichen Prüfung hat das Thema Unfallverhütung einen Anteil von 10 Prozent.
Gesamtpunktzahl: 10
1.8 Umgang mit Menschen
Das Thema Umgang mit Menschen ist in der schriftlichen Prüfung mit 16 Fragen enthalten. Richtig beantwortete Fragen werden mit 1 Punkt bewertet.
Gesamtpunktzahl: 16
Für die mündliche Prüfung ist das Thema Umgang mit Menschen gemäß § 5a Abs. 2 BewachV als Schwerpunkt festgelegt und hat einen Anteil von 40 Prozent.
Gesamtpunktzahl: 40
1.9 Sicherheitstechnik
Das Thema Sicherheitstechnik ist in der schriftlichen Prüfung mit acht Fragen enthalten. Richtig beantwortete Fragen werden mit 1 Punkt bewertet.
Gesamtpunktzahl: 8
In der mündlichen Prüfung hat das Thema “Sicherheitstechnik” einen Anteil von 10 Prozent.
Gesamtpunktzahl: 10